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Jede Bestellung beim Unternehmen Rosiñski i S-ka S.A. bedarf schriftlicher Form.
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Das Unternehmen Rosiñski i S-ka S.A. verpflichtet sich, Bestellungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Auftragsbestätigung auszuführen.
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Unter Bestellmenge versteht man das Vielfache der Flaschen- und Verschlussdeckelverpackungen. Die Basisverpackung ist eine Palette.
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Die Mindestmenge bei Bestellung der Flaschen und Verschlüsse beträgt 20.000 Stück. Es besteht die Möglichkeit, eine Artikelsorte in verschiedenen Farben bei einer Stückzahl von nicht weniger als 10 000 Stück je eine Farbe und unter Beachtung der Bestimmungen im Punkt 3 herzustellen.
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Eine Ausnahme vom Punkt 4 sind Bestellungen auf das Basissortiment, das laufend im Lagerraum vorhanden ist.
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Die Probemuster zur Überprüfung der Farbe und Rohstoffbeschaffenheit werden bis zu 3 Stück kostenlos hergestellt. Weitere Probemuster kosten 350 PLN pro Farbe, Erstarrung und Rohstoff.
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Sämtliche Forderungen des Unternehmens Rosiñski i Spó³ka SA werden vom Inkassobüro Coface Intercredit überwacht. Bis das Handelskredit eingeräumt wird, gilt die Zahlung per Vorauszahlung oder in bar.
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Einige Verpackungen sind geschützte Muster, wodurch ihr Verkauf auf Märkten unzulässig ist, auf denen der Musterschutz gilt. Der Verpackungshersteller haftet nicht für die endgültige Marktbestimmung seiner Produkte. Das Verzeichnis der geschützten Verpackungsmuster ist auf unseren Internetseiten zu finden.
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Wenn nicht anders vereinbart wurde, sind die zur Verpackung und Lieferung der bei Rosiñski i Spó³ka SA gekauften Ware bestimmten Sammelverpackungen und Paletten nicht im Preis enthalten. Die mit der Ware gelieferten Mehrwegverpackungen (Europaletten, Tabletts und Kartons) werden durch das Unternehmen Rosiñski i Spó³ka SA detailliert abgerechnet. Die nicht zurückgegebenen Verpackungen werden vierteljährlich in Rechnung gestellt, und zwar: Europaletten - 100% des ursprünglichen Wertes, Tabletts und Kartons - 80% des ursprünglichen Wertes (davon kann in individuellen Fällen bei den unmittelbar mit der Ware verkauften Europaletten abgesehen werden).
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Die Beträge bis 1000 PLN brutto sind per Vorauszahlung oder in bar zu begleichen.
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Die hergestellten Verpackungen stimmen mit der Warenspezifikation überein.
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Die Voraussetzung für die Anerkennung einer Beanstandung sind Abweichungen von den vom Kunden schriftlich bestätigten Spezifikationen und Mustern.
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Das Unternehmen Rosiñski i Spó³ka S.A. lagert die bestellte Ware bis zu 3 Monaten ab Produktionsdatum kostenlos. Wird die Ware nach Ablauf dieser Frist vom Auftraggeber nicht abgenommen, werden ihm die Lagerkosten in Höhe von 40 PLN / 1 Palette/ 1 Monat auferlegt. Wird die Ware in der erneut festgesetzten Frist nicht abgenommen, ist das Unternehmen Rosiñski zur Verpackungsverwertung auf Kosten des Auftraggebers berechtigt. Die Verwertungskosten dürfen nicht geringer als 100% des Wertes der nicht abgenommenen Bestellung betragen. Unter Verwertungskosten versteht man die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse (Rohstoff-, Strom-, Arbeits-, Fix-, Verwaltungs-, Logistik-, Amortisationskosten, verlorene Gewinne) und die Kosten der Regranulierung der Fertigerzeugnisse. Die Wahrnehmung der oben genannten Befugnisse schließt die Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen nicht aus.
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Die bei Rosinski i Spó³ka S.A. gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
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In jedem Fall ist die Verantwortung der Firma Rosiñski für die nicht ausgeführte oder nicht recht ausgeführte Vertrag zum Entgeltbetrag begrenzt, der beim Besteller in Rahmen jedes Lieferungsvertrages ausgezahlt wurde.